Anleitung für die Anwendung der Homöopathie bei Rindern
Hier ist die Anleitung für die Anwendung der Homöopathie bei Rindern.
Die Kügelchen/Globuli kannst du deinen Tieren auf verschiedenen Wegen verabreichen.
Homöopathie bei Rindern richtig Anwenden
Um erfahrungsgemäß die beste Wirkung zu erzielen, empfehle ich dir die Globuli deinem Rind über die Schleimhäute zu verabreichen.
- Möglichkeit: Du kannst deinem Rind die Globuli in die Maulhöhle geben.
- Möglichkeit: Beim Rind kannst du die Globuli auch in die Scheide legen.
- Möglichkeit: 10 Globuli in 100ml Wasser auflösen (Nicht schütteln!) und auf die Schleimhäute sprühen (zum Beispiel auf die Nase, ins Maul, auf die Scheide).
Anwendung von Homöopathie bei Rindern und Kälbern
Für ein Kalb empfehle ich 3-5 Globuli pro Gabe.
Für ein ausgewachsenes Rind 10 Globuli pro Gabe.
Im Heilungsverlauf kann eine Erstreaktion auftreten, die als Erstverschlimmerung wahrgenommen werden kann.
Das ist eine übertriebene Reaktion des Tieres auf die Arznei, die der Krankheit ähnlich ist. Dies kann einige Stunden andauern, je nach Wahl der Potenz (C200) auch bis zu 2 Tagen.
Meine Praxiserfahrungen haben allerdings gezeigt, dass die Kühe oftmals keine heftigen Erstreaktionen zeigen.
Homöopathika sind preiswert und können nebenwirkungsfrei von Landwirt/innen selbst eingesetzt werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass du nach der Behandlung keine Wartezeiten hast und keine Milch verwerfen musst.
Durch die steigende Nachfrage nach gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln, sowie dem Tierärztemangel im Bereich Nutztier, da gibt die Naturheilkunde eine gute Möglichkeit, das zu kompensieren.
Der naturheilkundlich arbeitende Landwirt entwickelt ein gutes Verhältnis zu seinen Tieren und lenkt seinen gesamten Wirtschaftskreislauf in eine positive, nachhaltige Richtung.
Trau dich und gehe neue Wege, deine Rinder werden es dir Danken!
WICHTIG:
Homöopathika ad us. vet. müssen ins Bestandsbuch eingetragen werden. Erkundige dich nach der Aufzeichnungspflicht, die je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Bei Unklarheiten frag im Veterinäramt oder bei der deiner zuständigen Kammer nach.